• November 24, 2020

Der EuGH hat am 19.11.2020 entschieden, dass syrischen Wehrdienstverweigerer die Flüchtlingsanerkennung zusteht und nicht, wie vom BAMF und deutschen Gerichten in den letzten Jahren entschieden, nur der subsidiäre Schutz. Das bedeutet als Konsequenz für alle syrischen Flüchtlinge mit subsidiären Schutz, die vor der Wehrpflicht geflohen sind, dass sie nun innerhalb von 3 Monaten einen Folgeantrag stellen können. Wir beraten gerne zu dem Thema.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-23819-wehrpflicht-fluechtlinge-voraussetzungen-asyl-ovg-deutsche-rechtsprechung/

Categories: Allgemein