Zugang zu Rechtsberatung

Anfang des Jahres 2018 untersagte die Regierung von Oberbayern dem Infobus-Team den Zutritt zu den AnkER-Einrichtungen, woraufhin der Münchner Flüchtlingsrat im Februar 2018 mit finanzieller Unterstützung durch PRO ASYL Klage beim Münchner Verwaltungsgericht einreichte. Bei der Verhandlung erklärte die Regierung schließlich, den Zugang zulassen zu wollen, soweit die Berater*innen konkret von einem/einer Asylbewerber*in zur Beratung angefragt würden. Dieser seitdem geltende „mandatierte“ Zugang bringt erhebliche Einschränkungen für die Beratungen mit sich. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass diese Form des Zugangs praktisch kaum umsetzbar ist, die Regierung von Oberbayern oft nicht kooperiert und so viele Personen vom Angebot ausgeschlossen werden. Das Team der Infobusse berät deshalb bei allen Wetter- und Problemlagen mit dem Beratungsmobil außerhalb der Einrichtungen. Bei der Verhandlung in nächster Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde die Klage im Juli 2021 zwar insgesamt abgewiesen, die Revision wurde aber wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Am 28.03.2023 hat letztinstanzlich auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Münchner Flüchtlingsrats auf regelmäßigen Zugang abgewiesen. Das Gericht sah keine Gesetzesgrundlage, wonach unabhängige Beratung einen Anspruch auf Zugang zu Geflüchtetenunterkünften hat. Besonders alarmierend ist die bundesweite Bedeutung des Urteils. Erst kürzlich hat die Bundesregierung in §12a AsylG eine unabhängige Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert und die entsprechende Förderung beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin aber kein Recht auf Zugang zu den Unterkünften zur Durchführung von Beratungssprechstunden. Diese Entscheidung eröffnet die Möglichkeit, dass besonders restriktive Landesregierungen wie Bayern die unabhängige Asylverfahrensberatung erschweren können, indem sie den Zutritt zu den Unterkünften untersagen. Wenn das Gericht keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Unterkünften sieht, dann muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, um eine entsprechende Grundlage zu schaffen. AnkER-Zentren dürfen keine isolierten und rechtsfreien Orte bleiben.