• Juli 19, 2021

Gerichtstermin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 28. Juli 2021, 10:00 Uhr 

Seit Anfang des Jahres 2018 wird den Asylberater*innen des Infobusses ohne stichhaltigen Grund der Zutritt zu den Erstaufnahme- und Ankereinrichtungen in Oberbayern untersagt. Damit wird es den Asylsuchenden in diesen Einrichtungen erschwert, ihr Recht auf eine unentgeltliche und unabhängige Asylverfahrensberatung wahrzunehmen.

Das 2001 gegründete Kooperationsprojekt des Münchner Flüchtlingsrates und Amnesty International hatte bis 2018 – über 16 Jahre – Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen. Von der Landeshauptstadt München und der UNO-Flüchtlingshilfe gefördert, berät das Infobus Team Geflüchtete direkt nach ihrer Ankunft, in ihrer Muttersprache zum Asylverfahren. „Gerade zur Zeit der Covid-19-Pandemie hat sich nochmals mehr gezeigt, dass die Isolation von Asylsuchenden durch das System der Ankerzentren oft fatale Folgen haben kann. Umso wichtiger ist der niedrigschwellige Zugang zu unabhängiger Beratung.“, so Hannah Sommer, Projektmitarbeiterin des Infobusses.

Der Münchner Flüchtlingsrat hat am 23.02.2018, vertreten durch Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Klage gegen das Zugangsverbot eingereicht. Im Gerichtstermin machte die Regierung einen Rückzieher und erklärte, die Berater*innen dürften auf individuelle Anforderung durch eine*n Geflüchtete*n doch in die Einrichtungen. Einem generellen Zugang oder der Zufahrt des Busses (soweit dies räumlich möglich ist), verweigerte sich die Regierung aber weiterhin. Das Verwaltungsgericht München stellte daraufhin am 06.06.2019 fest, dass das Zugangsverbot rechtswidrig ist und verlangte eine Neu-Verbescheidung des Antrags auf Zugang zur „anlassunabhängigen Asylverfahrensberatung“.

Der umfängliche, freie Zugang ist unabdingbar, um insbesondere vulnerablen Menschen einen hürdenfreien Zugang zu Beratung zu ermöglichen und Geflüchteten möglichst früh im Asylverfahren Rechtsberatung anbieten zu können. Sie benötigen ein direktes, niedrigschwelliges Beratungsangebot in den Einrichtungen in Form einer offenen, frei zugänglichen Sprechstunde. Zudem zeigen die bisherigen Erfahrungen mit dem „Zugang auf Anforderung“, dass dieser bürokratisch gehandhabt und teilweise erschwert wurde. Das Infobus-Projekt besteht deshalb weiterhin auf einem anlassunabhängigen Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen zur Verfahrensberatung und legte deshalb Berufung gegen das Urteil ein. Der Freistaat Bayern hat als Reaktion eine Anschlussberufung eingelegt.

Darüber wird am Mittwoch, 28. Juli 2021 um 10:00 im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Ludwigstr. 23, im Sitzungssaal 3 verhandelt.

Sheena Tönnies, Projektleitung Infobus
sheena.toennies@muenchner-fluechtlingsrat.de
0176/676 063 78

Hannah Sommer, Projektkoordination Infobus
hannah.sommer@muenchner-fluechtlingsrat.de
0176/29 89 89 02

Christian Oppl, Münchner Flüchtlingsrat
info@muenchner-fluechtlingsrat.de
089/123 900 96

Hubert Heinhold, Rechtsanwalt Wächtler und Kollegen heinhold@waechtler-kollegen.de
0172/89 00 58 2

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