Der Münchner Flüchtlingsrat hat im August 2021 eine 70-seitige Broschüre über die Situation in den AnkER-Zentren in Ingolstadt und Manching veröffentlicht. Darin geht es vor allem um die Lebensrealität der Bewohner*innen, ergänzt durch einige Fachartikel von Fachstellen, Menschenrechtsorganisationen, Anwält:innen, Ärzt:innen und Wissenschaftler:innen. Die digitale Version ist unter https://muenchner-fluechtlingsrat.de/system-anker/ abrufbar.
Im gleichnamigen ersten Kapitel, »System „AnkER“«, kommen die Bewohner*innen selbst zu Wort. Das Team des Infobus Ingolstadt hat in Gruppengesprächen verschiedene Personen interviewt, die Aussagen übersetzt und in Themenblöcke zusammengefasst. Sie schildern die schlechte Ernährung, mangelnde Hygiene & Infektionsschutz, die schwierige medizinische Versorgung und Probleme mit dem Sachleistungsprinzip. Außerdem berichten Johanna Böhm vom Bayrischen Flüchtlingsrat und Yunus Ziyal, Rechtsanwalt aus Nürnberg, vonhäufig rechtswiedrigen Polizeieinsätzen.

Im zweiten Kapitel geht es um den Themenkomplex Vulnerabilität. Im Text „In Ingolstadt bin ich in Stille gestorben“ erzählt Elena (Name geändert) eindrücklich von ihren Erfahrungen mit Zwangsprostitution im AnkER-Zentrum. Außerdem berichten Kolleginnen vom Projekt Wüstenrose der IMMA von den schlechten Unterstützungsstrukturen für von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Frauen in den Unterkünften. Zuletzt schildert die Sozialwissenschaftlerin Antonia Rode die anhaltende Antiziganismus sowohl in der Entstehung der AnkER-Zentren als sogenannte „Balkanzentren“, als auch in der fehlenden Anerkennung der Asylgründe.
Kapitel drei befasst sich mit der systematischen Missachtung der Kinderrechte in den Sammellagern. Dazu hat das Kinderhilfswerk Terre des Hommes eine Studie veröffentlicht, die vorgestellt wird. Außerdem berichtet der Rechtsanwalt Hubert Heinhold über fehlenden Schulzugang für Kinder, die im AnkER-Zentrum wohnen, und wie die Regierung systematisch die Schulpflicht umgeht. Zu guter Letzt berichtet Christian Oppl, Mitarbeiter des Münchner Flüchtlingsrat und langjährig in der Jugendhilfe tätig, von unbegleiteten Minderjährigen im AnkER-Zentrum. Personen die jünger als 18 Jahre sind, sollten eigentlich in der Jugendhilfe untergebracht werden und spezielle Betreuung erhalten – viele werden aber fälschlicherweise als volljährig eingestuft und müssen deshalb in den Sammellagern leben.
Im letzten Kapitel „Blick von außen“ ordnen einige externe Fachbeiträge die AnkER-Zentren aus ihrer Perspektive ein. Zunächst schildert Rechtsanwältin Antonella Giamattei, wie das Unterbringungskonzept den Zugang zum Recht erschwert und systematisch die Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung einschränkt. Anschließend gibt Simon Sperling, Doktorand am Institut für Migrationsforschung der Universität Osnabrück, einen wissenschaftlichen Einblick in die Entstehung und Effekte der AnkER-Zentren. Er stellt fest, dass die Unterbringung in den Zentren anstatt zur versprochenen kürzeren Verfahrensdauer lediglich zu einer geringeren Bleibewahrscheinlichkeit führen. Weiter sieht er die Unterbringung als Mechanismus der Isolation, Separierung, Kontrolle und Fremdbestimmtheit. Die Soziolog:innen Oskar Fischer und Anna Huber schildern im Anschluss in ihrem Text die Kämpfe der Migration und mögliche Wege und Lösungen, bevor zu guter Letzt die Aktivist:innen der Karawane München widergeben, wie aus ihrer Perspektive die Einführung der AnkER-Zentren den gemeinsamen politischen Aktivismus mit Geflüchteten und den Kontakt zu diesen erschwert hat.
Nach drei Jahren AnkER-Zentren in Bayern mussten wir in der Broschüre eine durch und durch negative Bilanz ziehen: die Situation der Menschen in den Lagern ist katastrophal. Fundamentale Rechte werden missachtet, Kleinkinder haben Entwicklungsdefizite und für viele Personengruppen ist die Situation in den Lagern schlicht gefährdend. Die Unterkünfte erzeugen durch ihre Konzeption und hohe Belegungszahle eine Vielzahl an Konflikten unter den Bewohner*innen, die ohne die Lagersituation nicht auftreten würden. Dies wird verstärkt durch den Mangel an adäquater Beratung vor Ort, da im Grunde viele Bedarfe der Geflüchteten, wie die psychischen Folgen der Flucht, beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder Suizidalität, nicht erkannt werden. Den besonderen Bedarfen von Frauen, Alleinerziehenden, LGBTQI+ Personen und Menschen mit Behinderung wird das AnkER-Zentrum in keiner Weise gerecht. Die Lager verstärken bereits vorhandene Erkrankungen und Probleme weiter und erzeugen gleichzeitig neue. Anstatt den Menschen ein lebenswertes Zuhause zu bieten, dienen AnkER-Zentren der gezielten Externalisierung, Unsichtbarmachung und Kriminalisierung von Geflüchteten, während die angekündigten Verbesserungen, beispielsweise schnellere Verfahren, ausbleiben. Somit entbehren sich die AnkER-Zentren jeglicher Legitimationsgrundlage.
Unser Fazit ist: das „System AnkER“ ist gescheitert. Es stellt eine akute Gefährdung für die Bewohner*innen dar und verstößt systematisch gegen Menschenrechte. Massenunterkünfte sind in keiner Weise für die Unterbringung von Menschen geeignet, derartige Lager darf es weder in Deutschland noch sonst irgendwo auf der Welt geben. Wir fordern eine dezentrale Unterbringung für geflüchtete Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Wir fordern ein Ende der Ausgrenzung, Kriminalisierung und Stigmatisierung. Wir erwarten von der zukünftigen Bundesregierung, die AnkER-Zentren bundesweit abzuschaffen und eine menschenwürdige Unterbringung Geflüchteter sicherzustellen.