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Pressemitteilung: Verhandlung vor dem Bayerischen VGH: Münchner Flüchtlingsrat und PRO ASYL fordern Zugang zu AnkER-Zentren

Anlässlich der morgigen Gerichtverhandlung am VGH München über das Zugangsverbot für den Infobus München zu den Anker-Einrichtungen in Oberbayern hat der Münchner Flüchtlingsrat zusammen mit Pro Asyl eine Pressemitteilung veröffentlicht:

2021_07_27_Presserklärung MFR und Pro Asyl_Klage Infobus

  Am Mittwoch, 28. Juli, geht der Streit darüber, ob der Infobus des Münchner Flüchtlingsrats Zugang zu den AnkER-Zentren in Oberbayern haben darf, um dort Geflüchtete zu beraten, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in die nächste Runde. Angesichts des bundesweiten Trends zu AnkER-Zentren und der Isolierung von Geflüchteten hat das Verfahren Signalwirkung. Seit 2001 bietet der Infobus unabhängige Asylverfahrensberatung in Oberbayern an. Anfang 2018 wurde den Berater:innen von der Regierung Oberbayerns ohne stichhaltige Gründe der Zugang zu Erstaufnahme- und AnkER-Einrichtungen verweigert. Dagegen klagten sie mit Rechtsanwalt Hubert Heinhold im Februar 2018. Im Juni 2019 stellte das Verwaltungsgericht München die Rechtswidrigkeit des absoluten Zugangsverbotes fest, sah aber auch kein grundsätzliches Zugangsrecht. Dagegen legten beide Seiten Berufung ein, über die am Mittwoch, 28. Juni 2021, ab 10 Uhr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt wird. Seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Berater:innen auf individuelle Beratungs- anfragen von einzelnen Bewohner:innen hin in die Einrichtungen kommen. Doch das gestaltet sich in der Praxis äußerst schwierig. Eine unabhängige Beratung vor Ort ist für Geflüchtete in Sammelunterkünften essentiell, um auf ihr Asylverfahren vorbereitet und bei einer Ablehnung zu Rechtsschutz und Erfolgsaussichten beraten zu werden. Dies gilt umso mehr, je abgelegener die Einrichtungen sind – wie die AnkER-Einrichtungen und -Dependancen in und um München. „Die aktuelle Regelung, laut der wir nur in mandatierten Einzelfällen die Einrichtungen betreten dürfen, erschwert unsere Arbeit weiterhin massiv und geht in der Praxis mit vielen bürokratischen Hürden einher. In den meisten Fällen müssen wir bei Wind und Wetter vor den AnkER-Zentren beraten. Insbesondere vulnerable Personengruppen können wir aufgrund des allgemeinen Zugangsverbots nur schwer erreichen. Dabei erleben wir in unserer täglichen Arbeit, wie wichtig ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für die Asylsuchenden in AnkER-Zentren ist. Während der Covid-19-Pandemie hat sich diese Situation noch weiter zugespitzt. Gerade jetzt hätte ein positives Urteil eine wichtige Signalwirkung, dass der Zugang zu Geflüchtetenunterkünften für unabhängige und unentgeltliche Asylverfahrensberatung gewährleistet werden muss“, erklärt Hannah Sommer vom Infobus. Rechtsanwalt Hubert Heinhold macht auf die Bedeutung des Verfahrens über den konkreten Fall hinaus aufmerksam: „Der Rechtstreit hat bundesweite Bedeutung. Es geht darum, ob das von der europäischen Aufnahmerichtlinie den Nichtregierungsorganisationen garantierte Recht auf Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen ‚um den Antragstellern zu helfen‘ beziehungsweise für ‚individuelle Asylverfahrensberatung‘ nach dem Asylgesetz weiter durch restriktive Hausordnungen boykottiert werden darf.“ „AnkER-Zentren sind Orte der Isolation, die oft nur durch Ehrenamtliche und Projekte wie den Infobus durchbrochen wird. Die stark reglementierten Zugangsregeln für die Beraterinnen und Berater des Infobusses machen die AnkER-Zentren in Oberbayern umso mehr zur Black Box. Es braucht dringend ein Zugangsrecht! Letztlich müssen aber die AnkER-Zentren abgeschafft werden“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL.PRO ASYL unterstützt aufgrund ihrer Bedeutung sowohl die Klage als auch grundsätzlich den Infobus in seiner täglichen Arbeit. Neben PRO ASYL finanzieren zudem die Landeshauptstadt München, Amnesty International und die UNO-Flüchtlingshilfe das unabhängige Beratungsprojekt. Die mündliche Verhandlung beginnt am Mittwoch, 28. Juli 2021 um 10 im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Ludwigstraße 23, im Sitzungssaal 3. Aufgrund der Covid-19- Pandemie ist die Anzahl der Teilnehmenden stark beschränkt. Der Münchner Flüchtlingsrat organisiert deswegen ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude. Pressekontakte Hannah Sommer, Projektkoordination Infobus, hannah.sommer@muenchner-fluechtlingsrat.de, 0176/29 89 89 02 Hubert Heinhold, Rechtsanwalt Wächtler und Kollegen, heinhold@waechtler-kollegen.de, 0172/89 00 58 2 Pressestelle PRO ASYL, presse@proasyl.de, Pressetelefon 069/242314-30

Date:

Juli 27, 2021

team

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