AnkER-Zentren
AnkER – Zentren: Problemlagen in der Übersicht
AnkER – Zentren stehen weiterhin im Fokus der Aufgaben des Münchner Flüchtlingsrates. Bereits im Sommer 2018 wurden die sogenannten AnkER – Zentren (Ankunft, Entscheidung und Rückführung) welche vorrangig in Bayern eingeführt wurden. Die offizielle Idee hinter dem Konzept ist eine Bündelung von Entscheidungsträgern und zentralen staatlichen Organen an einem Ort, was die Asylverfahren beschleunigen und Abschiebungen erleichtern soll. Inzwischen haben die meisten Bundesländer das AnkER – Konzept eingeführt, auch wenn es verschiedene Ausprägungen der Umsetzung gibt. Bayern hat mit das restriktivste Lager Konzept. Dafür ist jedem Regierungsbezirk ein eigenes AnkER – Zentrum zugewiesen. Insgesamt existieren somit in Bayern 7 AnkER – Zentren, mit weiteren 18 Dependancen. So wurde für den Regierungsbezirk Oberbayern das AnkER – Zentrum in Manching in einer alten Kaserne eingerichtet. In Oberbayern existieren noch 8 weitere Dependancen. Eine Bündelung der staatlichen Einrichtungen besteht dabei lediglich in den 7 eigentlichen AnkER – Zentren, jedoch nicht in den Dependancen.
Von einer Bündelung der staatlichen Organe kann somit nicht gesprochen werden. Beispielsweise befindet sich in Garmisch Partenkirchen eine Dependance des AnkER – Zentrums Manching/Ingolstadt. Auch die angestrebten schnelleren Verfahren existieren faktisch nur auf dem Papier. Zwar haben die Asylsuchenden nach wenigen Tagen im AnkER – Zentrum ihre Anhörung, doch warten sie weiterhin sehr lange auf ihre Entscheidung. Kontrafaktisch dazu steht auch die zum Teil signifikant niedrigere Anerkennungsquote.
Bundesweit | Bayernweit | AnkER – Zentrum | |
Nigeria | 24,6% | 22% | 8% |
Afghanistan | 51,2% | 56% | 34,1% |
Die Tabelle gibt die Anerkennungsquoten in Prozent für das jeweilige Land wieder[1]
Diese enormen Abweichungen führt dazu dass es zu noch mehr Klageverfahren kommt, was die Dauer des Verfahrens ungemein verlängert. Von einer Beschleunigung des gesamten Asylverfahrens kann also nicht gesprochen werden, im Gegenteil.
Zusätzlich zu den Asylverfahrens relevanten Problemen der AnkER – Zentren addieren sich Probleme der Unterbringungsform in solchen Massenunterkünften. Alleine in der AnkER – Dependance in Fürstenfeldbruck können bis zu 1.000 Menschen untergebracht werden. Die enorme Konzentration von Menschen, an einem Ort, mit verschiedensten soziokulturellen Hintergründen führt zu Konflikten. Noch kritischer ist dabei die Rolle der privaten Sicherheitsdienste zu sehen, welche eine enorme Macht über die Geflüchteten durch ständige Einlass- und Zimmerkontrollen, ausüben. Oftmals kommt es durch das meist ungeschulte Personal schnell zu Gewalt gegen Bewohner:innen. Diesen Schikanen sind die Betroffenen meist Schutzlos ausgesetzt, da jegliche Art von Beschwerdestellen und Transparenz fehlen. Diese Abhängigkeit zieht sich durch das Gesamte Konzept der Anker – Zentren. Es herrscht ein rigoroses Sachleistungsprinzip und ein Arbeitsverbot für die ersten 9 Monate. Die Bewohner:innen können sich nicht Selbstverpflegen und dürfen nicht selbst kochen. Die Geflüchteten Menschen sind dort vor Ort zur Untätigkeit, Perspektivlosigkeit und Hoffnungslosigkeit gezielt verdammt. Es gibt auch keinen Ort des Rückzuges und der Privatsphäre. Besonders für Familien, Schwangere und Kranke Menschen ist diese Art der Unterbringung extrem belastend. Diese müssen immer noch mindestens 6 Monate in den AnkER – Zentren verbringen. Der Münchner Flüchtlingsrat hat unter anderem deswegen sein Infobus Projekt auch auf Ingolstadt ausgeweitet. (siehe Hierzu die Punkte 4 und 5)
[1] Vgl. Zahlen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge