Infobusklage

Klage gegen das Zugangsverbot zu den AnkER-Einrichtungen: Über die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und das enttäuschende Urteil. Seit 2001 bietet der Infobus unabhängige Asylverfahrensberatung in Oberbayern an. Anfang 2018 wurde den Berater:innen dann nach mehr als fünfzehn Jahren von der Regierung Oberbayerns ohne stichhaltige Gründe der Zugang zu Erstaufnahme- und AnkER-Einrichtungen verweigert. Dagegen klagten der MFR mit Rechtsanwalt Hubert Heinhold im Februar 2018. Im Juni 2019 stellte das Verwaltungsgericht München die Rechtswidrigkeit des absoluten Zugangsverbotes fest, sah aber kein grundsätzliches Zugangsrecht. Seit dieser erstinstanzlichen Entscheidung können die Berater:innen auf individuelle Beratungsanfrage durch die Bewohner:innen zwar zumindest auf dem Papier wieder in die Einrichtungen, doch gestaltet sich dieser eingeschränkte Zugang in der Praxis äußerst schwierig, da er mit vielen bürokratischen Hürden einher geht. In den meisten Fällen muss das Infobus-Projekt daher weiter bei Wind und Wetter vor den AnkER-Zentren beraten, was insbesondere auch den Zugang zu vulnerablen Personengruppen massiv erschwert. Sowohl der MFR als auch die Regierung legten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Der MFR wird bei der Klage gegen das Zugangsverbot von PRO ASYL unterstützt, da der
Rechtstreit bundesweite Bedeutung hat. Konkret geht es um die Frage, ob das von der europäischen Aufnahmerichtlinie den Nichtregierungsorganisationen garantierte Recht auf Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen ‚um den Antragstellern zu helfen‘ beziehungsweise für‚ individuelle Asylverfahrensberatung‘ nach dem Asylgesetz weiter durch restriktive Hausordnungen boykottiert werden darf. Am Mittwoch, den 28. Juni 2021 wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof darüber verhandelt. Das Gericht zeigte sich am Verhandlungstag zunächst sehr interessiert an den schwierigen Beratungszuständen vor Ort, welche aufgrund des fehlenden anlasslosen Zugangs und dem in der Praxis sehr selten reibungslos funktionierenden mandatierten Zugangs vorherrschen. Das Gericht kam dem Infobus-Projekt zunächst entgegen, indem es einen Vergleich ausarbeitete, welche dem InfobusProjekt einen zeitlich beschränkten, aber dennoch anlasslosen Zugang zu den von dem InfobusProjekt angefahrenen Unterkünften ermöglich hätte. Ohne weitere Begründung wurde dieser Vergleich aber von den Vertretern der Regierung abgelehnt. Das nur wenige Tage nach der Verhandlung folgende Urteil viel jedoch enttäuschend aus. Das Bay. VGH bestätigte den Status Quo als rechtmäßig, da sich ein Anspruch auf Zufahrt zu den AnkER-Einrichtungen weder aus nationalem (§ 12 a AsylG) noch aus europäischem Recht (Aufnahme-Richtlinie) ergebe. Zudem, so urteilte das Gericht, könnten die Leistungen des Infobus auch außerhalb der Einrichtung in Anspruch genommen werden, sodass es demnach ermessensgerecht sei, dem Infobus ohne Mandatierung oder Anforderung durch eine geflüchtete Person, also ohne konkreten Anlass, keinen Zugang zu gewähren. Eine unabhängige Beratung vor Ort ist für Geflüchtete in Sammelunterkünften essentiell, um auf ihr Asylverfahren vorbereitet zu werden und bei einer Ablehnung zu Rechtsschutz und Erfolgsaussichten beraten zu werden. Dies ist umso mehr der Fall, je abgelegener die Einrichtungen sind – wie die AnkER-Einrichtungen und –Dependancen in und um München. Gerade jetzt hätte ein positives Urteil eine wichtige Signalwirkung gehabt, dass der Zugang zu Geflüchtetenunterkünften für unabhängige und unentgeltliche Asylverfahrensberatung gewährleistet werden muss. Der MFR legte angesichts des enttäuschenden Urteils mit Rechtanwalt Hubert Heinhold Revision gegen das Urteil ein.