Nach dem Truppenabzug aus Afghanistan im Sommer 2021 sahen sich die einzelnen Projekte des Münchner Flüchtlingsrats mit einer stark erhöhten Beratungsnachfrage konfrontiert. Während die Fachstelle Asyl einen immensen Anstieg an Beratungen zu Asylfolgeanträgen sowie
Familiennachzügen verzeichnete und im ohnehin vollen Beratungsalltag unterzubringen versuchte, strandeten bei den beiden Infobus Projekten in den Münchner und Ingolstädter Erstaufnahmeeinrichtungen regelmäßig Personen, die es über die Evakuierungsflüge im August
nach Deutschland geschafft hatten. Diesen Menschen lag allerdings keine Aufnahmezusage des Bundes als Ortskraft oder besonders gefährdete Person vor. Unter chaotischsten Umständen wurden bei Ankunft am Frankfurter Flughafen sog. „Ausnahme-Visa“ mit einer dreimonatigen Gültigkeit erteilt. Allerdings sollten diese nicht in einem Aufenthaltstitel münden, vielmehr sahen sich die Menschen gezwungen in das Asylverfahren einzutreten – und das, obwohl in vielerlei Fällen eine Aufnahme über § 22 Abs. 2 mehr als angebracht gewesen wäre, da es sich um besonders gefährdete Personen handelte.