Trotz schwerer psychischer Erkrankung wurde Herr D* fixiert aus einer Klinik in Oberbayern in die Türkei abgeschoben. Seine Frau verlor während der Abschiebung zweimal das Bewusstsein – abgebrochen wurde die Abschiebung dennoch nicht.
Herr D* ist Ende 2022 zusammen mit seiner Familie nach Deutschland geflohen. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung befand er sich wiederholt in stationärer Behandlung. Anfang Februar wurde Herr D* aus einer psychiatrischen Klinik heraus gemeinsam mit seiner Frau und der siebenjährigen Tochter in die Türkei abgeschoben. Das, obwohl die Ausländerbehörde durch den ärztlichen Entlassbrief schriftlich informiert war, dass eine akute Suizidalität aufgrund der Abschiebung nicht ausgeschlossen werden konnte.
Herr D* wurde von Polizeibeamten in der Klinik fixiert und abgeführt. Seine Familie durfte ihn über Stunden hinweg nicht sehen.
Auch für die übrigen Familienmitglieder war die Abschiebung eine große Belastung. Die siebenjährige Tochter wurde nachts gemeinsam mit ihrer Mutter von zahlreichen Polizeibeamten geweckt, Zeit, um Sachen zu packen, blieb kaum. Während des Transports und später im Flugzeug erlitt Frau D* mehrere Ohnmachtsanfälle, trotzdem wurde die Abschiebung nicht abgebrochen. Mehr noch: Obwohl sie versuchte, dem begleitenden Arzt mitzuteilen, dass sie eine Medikamentenunverträglichkeit hat, wurde sie dazu gedrängt, Medikamente einzunehmen.
„Was wir hier erleben, ist eine neue Dimension von Gewalt. Sowohl Herr als auch Frau D* waren eindeutig nicht reisefähig. Was die Ausländerbehörde hier macht, ist nicht nur menschenverachtend, sondern auch rechtswidrig“ – so Elena Löber vom Münchner Flüchtlingsrat.
Nach der Ankunft am Flughafen in Istanbul wurde die Familie zunächst zu einer Polizeistation gebracht und anschließend ohne weitere Unterstützung entlassen.
Heute lebt die Familie wieder in der Region nahe der syrischen Grenze – in ihrem teilweise zerstörten Haus. Herrn D* geht es gesundheitlich weiterhin sehr schlecht. Aufgrund der Schwere seiner psychischen Erkrankung ist er arbeitsunfähig und hat daher auch keine Krankenversicherung.
„Was wir zunehmend erleben, ist eine Verschiebung ethischer Prinzipien und dadurch die vermeintliche politische Legitimation unmenschlicher Mittel.“, so Elena Löber weiter. „Wir erleben jede Woche neue, schlimme Präzedenzfälle.“
Wir fordern die zuständigen Landes- und Bundesbehörden auf, den Fall unverzüglich zu prüfen und sicherzustellen, dass Abschiebungen von nachweislich nicht reisefähigen Patient*innen sowie Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen zukünftig ausgeschlossen sind.