Bei der Ankunft und dem weiteren Verfahren von aus Afghanistan evakuierten Personen kommt es in München zu einem absoluten Behördenversagen, das die Menschen ohne Unterkunft, Sozialleistungen und ärztliche Versorgung zurücklässt. Der Münchner Flüchtlingsrat möchte hierüber exemplarisch berichten.
Save me ist ein Projekt des Münchner Flüchtlingsrats, das Geflüchtete aus Resettlement bzw. humanitären Aufnahmeprogrammen begleitet. Im Moment unterstützt Save me die Stadt München bei der Betreuung von Ortskräften und anderen aus Afghanistan evakuierten Personen.
Hierbei kommt es immer wieder zu chaotischen Situationen, da viele Familien, die über die Evakuierung der Bundesregierung gekommen sind, am Flughafen keine Zuweisung oder Informationen erhalten, an wen sie sich wenden sollen. Sie erhalten am Flughafen ein sogenanntes „Visa on arrival“ nach §22 AufenthG und werden dann sich selbst überlassen.
Dieses Visum berechtigt eigentlich zu einem Aufenthaltstitel, Sozialleistungen und einer Erwerbserlaubnis. Nachdem jedoch in vielen Fällen keine Zuweisung vorliegt, verweigern lokale Behörden tätig zu werden. So kommen derzeit viele Evakuierte bei Verwandten oder Bekannten in München unter und wohnen in völlig beengten Wohnungen. Die Personen können so nicht angemeldet werden, erhalten keine Sozialleistungen und keine Krankenversicherung. Die Familien mit oft kranken Personen - darunter auch Kinder - sind also vollkommen unterversorgt.
Die Regierung von Oberbayern verweist wiederum ausschließlich auf das AnkER-Zentrum Bamberg im Regierungsbezirk Oberfranken. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch:
„Sobald die Personen im AnkER-Zentrum sind, haben wir keinen Zugang mehr und die Menschen werden womöglich ins Asylverfahren geschickt und verlieren ihre Freizügigkeit und
die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Außerdem handelt es sich meist um Frauen mit kleinen Kindern, die nicht in eine solche Umgebung geschickt werden sollten,“ so Helena Grebner von Save me.
Alle Familien, die von den Taliban bedroht und deshalb von der Bundesregierung evakuiert wurden, haben ein Visum nach §22 AufenthG erhalten. Das erteilte Visum ist zunächst nur für 90 Tage gültig. Bei einer Aufnahme im Rahmen des § 22 AufenthG ist bereits vor der Visumserteilung eine besondere Schutzbedürftigkeit der Betroffenen festgestellt worden. Personen, die ein solches Visum erhalten haben, sollten also im Anschluss auch eine unkomplizierte und schnelle Aufenthaltserlaubnis erhalten. Jetzt wird jedoch vom BAMF geprüft, ob den Menschen ihr Recht auf einen Aufenthaltstitel wieder entzogen werden kann und sie ins Asylverfahren geschickt werden können. Diese Überprüfung zieht sich teilweise über mehrere Wochen, während Familien vollkommen auf sich gestellt sind.
Es kann nicht sein, dass Menschen, die soeben aus Kabul evakuiert wurden, hier komplett im Stich gelassen werden und völlig unnötige formelle Hürden aufgebaut werden, um selbst in dieser katastrophalen Lage weiter auf Abschreckung, statt auf echte Hilfe zu setzen.
Dieses vollkommen unstrukturierte und menschenverachtende Vorgehen der Behörden muss angegangen und eine klare Zuweisung am Flughafen, sowie klare Zuständigkeiten und eine
Betreuung durch die Behörden geschaffen werden.
Pressekontakte:
Nina Klofac, Projektleitung Save Me München save-me@muenchner-fluechtlingsrat.de,
089 12021715
Helena Grebner, Projektmitarbeiterin Save Me München,
save-me@muenchner-fluechtlingsrat.de, 089 12021715
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