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Pressemitteilung: Entscheidungsstopp aufgehoben: BAMF lehnt systematisch ukrainische Asylanträge ab

Bislang galt für ukrainische Geflüchtete im Asylverfahren ein Entscheidungsstopp. Nach Erkenntnissen des Münchner Flüchtlingsrats wurde dieser nun ohne öffentliche Ankündigung aufgehoben und in einer Vielzahl der Fälle Ablehnungsentscheidungen getroffen.

Die Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine konnten auf Grundlage eines EU-Beschlusses ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten. Der europäische Rat hat erst kürzlich beschlossen, diese Regelung bis März 2026 zu verlängern (siehe https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/06/25/ukrainian-refugees-council-extends-temporary-protection-until-march-2026/).

Dies betrifft jedoch nicht alle Geflüchteten. Ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die nicht ausreichende Nachweise über ihren regulären Wohnsitz zum Zeitpunkt des russischen Einmarschs vorlegen können. Ein Teil der Betroffenen ist bereits vor Kriegsbeginn ausgereist, beispielsweise unter dem sich abzeichnenden Kriegsgeschehen oder aufgrund der allgemeinen Lebenssituation. Andere hatten beispielsweise zum Kriegsbeginn einen anderweitigen Aufenthalt in einem europäischen Land – eine Vielzahl hat jedoch aufgrund der Flucht schlicht nicht mehr die notwendigen Dokumente. Die Betroffenen wurden im Regelfall ins Asylverfahren verwiesen.

Dieser eh bereits benachteiligten Personengruppe droht nun zusätzlich eine Ablehnung durch das BAMF. Die Entscheidungen werden mit sogenannten inländischen Fluchtalternativen, also vorgeblich sicheren ukrainischen Gebieten, begründet. Auch die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit oder Sozialleistungen zu bestreiten hält das BAMF für gegeben. Eine positive Entscheidung ist dem Münchner Flüchtlingsrat bislang nicht bekannt.

„Es ist vollkommen absurd, diese Begründungen des BAMFs lesen zu müssen, insbesondere nahezu zeitgleich zum Raketenangriff auf das Kiewer Kinderkrankenhaus“, so Robin Esterer vom Münchner Flüchtlingsrat. „Gleichzeitig herrscht nach wie vor ein Abschiebestopp in die Ukraine. Das einzige Ergebnis der Negativentscheidungen ist also eine Vielzahl von Personen im Duldungsstatus – oder eine weitere Belastung der Verwaltungsgerichte. Die einzig folgerichtige Entscheidung wäre, den Schutzstatus in Form des Aufenthaltstitels auf alle ukrainischen Staatsangehörigen auszudehnen, unabhängig davon, wo sie sich zum Kriegsbeginn aufgehalten haben. Es ist doch vollkommen irrelevant, ob eine Person zum Zeitpunkt des Krieges ein polnisches Arbeitsvisum hatte, wenn dieses mittlerweile nicht mehr gültig ist.“

Pressekontakt: Robin Esterer, tel. 015155713769, infobus-ing [at] mfr.ngo

Date:

Juli 24, 2024

team

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