Die vor Kurzem veröffentlichte Evaluation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt, was Beratungsstellen seit Langem sagen: Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) wirkt. Sie hat sich bundesweit etabliert, wird von den Beteiligten positiv bewertet und erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag. Damit widersprechen die Ergebnisse der bisherigen Begründung des Bundesinnenministeriums für die Streichung der Förderung.
Noch bevor die Evaluation veröffentlicht wurde, hatte das Innenministerium die Finanzierung der AVB aus dem Bundeshaushalt gestrichen. Begründet wurde dies mit einer angeblich fehlenden Wirksamkeit und der Behauptung, die Rechtsauskunft des BAMF könne den Beratungsbedarf ausreichend abdecken. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen das Gegenteil.
„Die Evaluation macht unmissverständlich deutlich: Unabhängige Asylverfahrensberatung ist wirksam und unverzichtbar. Die politische Entscheidung, die Förderung zu streichen, entbehrt damit ihrer Grundlage“, so Lea Hehnen vom Münchner Flüchtlingsrat.
Die Untersuchung hebt insbesondere hervor, dass die unabhängige Beratung nicht durch die Rechtsauskunft des BAMF ersetzt werden kann. Während das Bundesamt allgemeine Informationen zum Asylverfahren bereitstellt, bietet die AVB individuelle, vertrauliche und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung – genau dieser Unterschied wird in der Evaluation als entscheidender Mehrwert benannt.
Statt die Beratung abzuschaffen, empfiehlt die Evaluation ihre Weiterentwicklung und stärkere Einbindung in die Verfahrensabläufe. Gerade angesichts der zunehmenden Komplexität des Asyl- und Aufenthaltsrechts ist eine unabhängige Beratung unverzichtbar, um faire und rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten.
„Wer die Ergebnisse der Evaluation ernst nimmt, kann die Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung nicht infrage stellen. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, die Kürzungen zurückzunehmen und die Beratung dauerhaft abzusichern“, so Lea Hehnen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung dauerhaft und mindestens in bisherigem Umfang zu finanzieren. Denn eine funktionierende unabhängige Beratung stärkt vor allem den Rechtsstaat.