Rechtsstreit in höchster Instanz: Zugangsrecht des „Infobus für Flüchtlinge“ zu AnkER- und Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt
Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.03.2023, 9:30 Uhr
Der „Infobus für Flüchtlinge“, ein gemeinsames Projekt des Münchner Flüchtlingsrats und Amnesty International, berät seit 2001 Geflüchtete in AnkER- und Erstaufnahmeeinrichtungen in und um München zu Fragen rund um das Asylverfahren. Allein im Jahr 2022 haben die beiden Infobus-Projekte über 3500 Beratungen in den Einrichtungen durchgeführt.
Anfang des Jahres 2018 untersagte die Regierung von Oberbayern dem Infobus-Team den Zutritt zu den AnkER-Einrichtungen, woraufhin der Münchner Flüchtlingsrat im Februar 2018 mit finanzieller Unterstützung durch PRO ASYL Klage gegen das Zugangsverbot beim Münchner Verwaltungsgericht einreichte. Bei der Verhandlung erklärte die Regierung schließlich, den Zugang zulassen zu wollen, soweit die Berater*innen konkret von einem/einer Asylbewerber*in zur Beratung angefragt wurden.
Dieser seitdem geltende „mandatierte“ Zugang bringt erhebliche Einschränkungen für die Beratungen mit sich. Sheena Tönnies vom Infobus München erklärt: „In der Praxis ist die anlassbezogene Zutrittserlaubnis mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Momentan beraten wir bei allen Wetter- und Problemlagen vor unseren Bussen außerhalb der Einrichtungen. Den hilfesuchenden Menschen wird der Zugang zu unserem Angebot unnötig erschwert.“
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde die Klage im Juli 20211 auf allgemeinen Zugang zur Beratung zwar insgesamt abgewiesen, die Revision wurde aber wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. „Der Fall ist nicht nur für die Infobusse und die Menschen in München von großer Bedeutung. Es geht darum, ob den ohnehin schon isolierten Menschen in den AnkER-Einrichtungen nun auch noch der freie und einfache Zugang zur Beratung verwehrt wird.“, sagt Tönnies weiter.
Auch angesichts der Neuregelung der Asylverfahrensberatung im Zuge des neuen Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren hat der Fall Bedeutung. Seit Januar 2023 ist der Bund zur Förderung einer behördenunabhängigen, freiwilligen, unentgeltlichen und ergebnisoffenen Asylverfahrensberatung verpflichtet. „Mittlerweile hat auch die Bundesregierung erkannt, wie dringend es eine unabhängige Beratung braucht. Außerdem hat sie die Niedrigschwelligkeit des Angebots und die Beratung von vulnerablen Schutzsuchenden als Zielsetzung formuliert. Vulnerable Gruppen lassen sich aber nicht erreichen, wenn Projekten wie unserem Infobus der Zugang zu den Einrichtungen verwehrt wird und wir vor den Toren stehen bleiben müssen“, sagt Tönnies.
Das Verfahren wird nun in höchster Instanz entschieden und die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, 28.03.2023 um 09:30 Uhr am Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig statt. Vertreter*innen des Infobusses und des Münchner Flüchtlingsrat werden vor Ort sein und stehen aber auch vorher für Presseanfragen zur Verfügung.
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Christian Oppl
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