Eine unabhängige Rechtsberatung ist zentraler Bestandteil eines Rechtsstaats. Für Schutzsuchende ist der Zugang hierzu jedoch häufig durch strukturelle Hürden wie hohe Anwaltskosten, fehlende Kenntnisse des deutschen Rechtssystems und Sprachbarrieren erschwert. Die bundesgeförderte Asylverfahrensberatung (AVB) stellt daher eine unverzichtbare Voraussetzung dafür dar, einen niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierter und unabhängiger Beratung zu gewährleisten.

Frühzeitige Beratung verbessert nicht nur die Qualität und Effizienz von Asylverfahren – Schutzsuchende werden zudem über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und können dadurch informierte Entscheidungen im Hinblick auf ihr Verfahren treffen.

Ein weiterer wichtiger Effekt ist die frühzeitige Identifikation besonderer Schutzbedarfe, etwa bei traumatisierten Personen, Opfern von Menschenhandel oder Minderjährigen. Sie ist entscheidend, um Betroffene frühzeitig und angemessen zu unterstützen.

Insbesondere mit Blick auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gewinnt die AVB weiter an Bedeutung, da die rechtlichen Anforderungen komplexer werden. Gleichzeitig bestehen weiterhin Versorgungslücken, insbesondere in abgelegenen Unterkünften ohne regelmäßige Beratungsangebote.

Der Bereich Flucht und Migration ist bereits auf verschiedenen Ebenen von Kürzungen betroffen – etwa im städtischen Haushalt in München sowie bei Migrationsberatungsstellen, psychosozialen Zentren und Integrationskursen. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf kontinuierlich und übersteigt bereits jetzt unsere Kapazitäten.

Eine Streichung der Mittel für die Asylverfahrensberatung würde eine erhebliche Lücke hinterlassen und dazu führen, dass viele Asylsuchende keinen Zugang mehr zu unabhängiger Beratung hätten. Auch vor dem Hintergrund der anstehenden GEAS-Änderungen und der damit verbundenen Unsicherheiten wäre dies fatal.

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