Uneingeschränkter Zugang zu Rechtsberatung
Im Januar 2018 hat die Regierung von Oberbayern überraschenderweise entschieden dem Infobus für Flüchtlinge nach 17 Jahren den Zugang zu den Erstaufnahmen/ AnkER-Zentren zu verwehren. Als offizieller Grund wurden Brandschutz und Privatsphäre der Bewohner angeführt. Recht viel wahrscheinlicher ist es, dass eine unabhängige Beratung nicht in das Abschottungskonzept der AnkER-Zentren passt. Unsere Anfrage auch in Ingolstadt/Manching beraten zu wollen, nahm die Regierung wohl endgültig zum Anlass uns vor die Tür zu setzen. Da wir aus unserer langjährigen Erfahrung wissen, wie wichtig unsere Beratung und ein leichter Zugang zu dieser Beratung für die Betroffen im Asylverfahren ist, haben wir diese Entscheidung nicht hingenommen und mit Unterstützung des Asylrechtsanwalts Hubert Heinhold Klage dagegen eingereicht. In Art. 18 der EU-Aufnahmerichtlinie ist festgeschrieben, dass NGOs Zugang zur Beratung gewährt werden muss.
Im Juni 2019 wurde endlich ein Verhandlungstermin beim VG München anberaumt. Zuvor gab es eine Ortsbesichtigung der verschiedenen AnkER-Depandancen, um dem Gericht einen Eindruck zu vermitteln, ob es prinzipiell möglich wäre, den Infobus dort zur Beratung auf dem Gelände abzustellen. In der Verhandlung prüfte das Gericht eingehend nach welchen Maßgaben der Zugang zu den AnkER-Einrichtungen geregelt wird und inwiefern die Entscheidung der Regierung dem Infobus ein Zugangsverbot zu erteilen willkürlich getroffen wurde. Dies stellte das Gericht letztendlich fest und verpflichtete die Regierung neu zu bescheiden. Die vom Gericht gewünschte gütliche Einigung über einen Zugang wurde von der Regierung komplett verweigert. Es gab zwar eine Teileinigung, dass den Infobusmitarbeitern auf Anfrage von Asylsuchenden unverzüglich Zugang zur Einzelberatung gewährt werden muss, allerdings hält sich die Regierung bis heute nicht an diese Einigung und verhindert den Zugang oder erschwert ihn massiv (vgl. Punkt 4.3.1.4.).
Da das Gericht uns in dem Urteil nicht den Zugang für ein offenes Beratungsangebot eingeräumt hat, wie es uns unserer Einschätzung nach, nach der europäischen Richtlinie zusteht, haben wir Berufung gegen das Urteil eingelegt.