• Juli 26, 2021

Kundgebung am Mittwoch, 28. Juli 2021, 09:00 Uhr

vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Ludwigstr. 23) anlässlich der Verhandlung „Münchner Flüchtlingsrat e.V. gegen Freistaat Bayern wegen Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen“

 

Seit Anfang des Jahres 2018 wird den Asylberater*innen des Infobusses – ein 2001 gegründete Kooperationsprojekt des Münchner Flüchtlingsrates und Amnesty International- ohne stichhaltigen Grund der Zutritt zu den Erstaufnahme- und Ankereinrichtungen in Oberbayern untersagt. Damit wird es den Asylsuchenden in diesen Einrichtungen erschwert, ihr Recht auf eine unentgeltliche und unabhängige Asylverfahrensberatung wahrzunehmen.

Der Münchner Flüchtlingsrat hat am 23.02.2018, vertreten durch Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Klage gegen das Zugangsverbot eingereicht. Im Gerichtstermin am 06.06.2019 machte die Regierung einen Rückzieher und erklärte, die Berater*innen dürften auf individuelle Anforderung durch eine*n Geflüchtete*n doch in die Einrichtungen. Einem generellen Zugang oder der Zufahrt des Busses verweigerte sich die Regierung aber weiterhin.

Der umfängliche, freie Zugang ist jedoch unabdingbar, um insbesondere vulnerablen Menschen einen hürdenfreien Zugang zu Beratung zu ermöglichen und Geflüchteten möglichst früh im Asylverfahren Rechtsberatung anbieten zu können.

In der nächsten Instanz wird darüber am Mittwoch, 28. Juli 2021 um 10:00 im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Ludwigstr. 23, im Sitzungssaal 3 verhandelt.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und damit einhergehenden Beschränkungen ist nur eine begrenzte Personenzahl im Gerichtssaal zugelassen. Umso wichtiger ist es, dass die Öffentlichkeit dennoch über dieses Verfahren informiert wird, das über die wichtige Grundsatzfrage des Zugangs zum Recht entscheidet. Aus diesem Grund rufen wird dazu auf, zu unserer Kundgebung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu kommen und unserer Forderung eines anlasslosen Zuganges zum Zweck der Rechtsberatung Ausdruck zu verleihen.

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