Wir haben ein Hinweisblatt erstellt zum Chancenaufenthalt. Das Gesetz dazu tritt am 1.1.23 in Kraft und allein in München werden voraussichtlich 1500 Personen davon profitieren. Das Hinweisblatt enthält neben den Voraussetzungen auch ein Musterantrag für den Chancenaufenthalt. Das Hinweisblatt ersetzt keine rechtliche Beratung durch Anwält:innen oder Beratungsstellen. Besonders in atypischen Fällen und bei Problemen (Grenzübertrittsbescheinigung statt Duldung, Vorwurf der Identitätstäuschung etc) sollte immer eine Beratung aufgesucht werden. In unproblematischen Fällen kann der Musterantrag verwendet werden um einen Antrag auf den Chancenaufenthalt zu stellen. (Achtung manche Ausländerbehörden haben eigene Vorgaben zum Antrag z.B. KVR München)
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