• 16. Februar 2023

Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien verspricht die Bundesregierung Erleichterungen für die Visavergabe für betroffene Menschen in der Türkei und Syrien. „Unbürokratisch“ sollen demnach in Deutschland lebende Verwandte ihre Angehörigen über Besuchsvisa und Verpflichtungserklärungen nach Deutschland holen können. Dennoch ist die Bundesregierung beispielsweise nicht bereit, auf die Vorlage von Pässen zu verzichten und Ersatzdokumente auszustellen, sondern schiebt die Verantwortung auf die türkischen Behörden. „Wie soll jemand, der gerade ALLES verloren hat, einen Pass besorgen? Auch die Entscheidungsträger im Auswärtigen Amt dürften ihren Pass nicht im Schlafanzug tragen“, so Amjad Abo Huwaij vom Münchner Flüchtlingsrat. Die Tatsache, dass nur Verwandte mit Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung die Verpflichtungserklärungen abgeben können, verwehrt weiteren Personen die Möglichkeit der Einreise.
Zudem hat bislang lediglich das Land Berlin eine Globalzustimmung verabschiedet, durch die eine Prüfung des Visumsantrag durch die zuständige Ausländerbehörde wegfällt. Andere Bundesländer hinken hier hinterher – so auch Bayern. Wir fordern die Münchner Ausländerbehörde dazu auf, sich gegenüber dem Innenministerium dafür einzusetzen, dass auch in Bayern auf die Antragsprüfung durch die ohnehin überlasteten Ausländerbehörden verzichtet wird.
Den Opfern des Erdbebens muss umgehend geholfen werden, eine monatelange Prüfung der Visaanträge verschlimmert das Leid nur unnötig.
Obendrein tritt auch in dieser Situation eine massive Ungleichbehandlung zu Tage. Die vermeintlichen Erleichterungen in der Visavergabe sollen lediglich für türkische Staatsangehörige gelten. Weder Syrer:innen mit Aufenthalt in der Türkei, noch in Syrien sind hier mit inbegriffen. Für in Deutschland lebende Angehörige von Syrer:innen besteht die Möglichkeit einer Verpflichtungserklärung bislang nicht, obgleich die Menschen ebenso stark vom tragischen Ausmaß dieser Katastrophe betroffen sind. „Es darf keine Rolle spielen, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt, alle Betroffenen sind obdachlos und haben alles verloren. Für alle Opfer des Erdbebens müssen die gleichen Voraussetzungen für die Einreise zu Verwandten nach Deutschland gelten,“ so Amjad Abo Huwaij vom Münchner Flüchtlingsrat.

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