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15. April 2025
Der Münchner Flüchtlingsrat kritisiert die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD geplanten Einschränkungen bei Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte und humanitären Aufnahmeprogrammen deutlich:
„Die Einschränkung von legalen Einreisemöglichkeiten verschärft humanitäre Krisen und reißt Familien dauerhaft auseinander. Diese Pläne zeigen sowohl ein Mangel an menschenrechtspolitischer Verantwortung als auch an migrationspolitischer Weitsicht“, so Christian Oppl vom Münchner Flüchtlingsrat.
Familiennachzug erlaubt Personen, die eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland besitzen, ihre unmittelbare Familie, also Ehepartner*innen, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern, nach Deutschland zu holen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 rund 120.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt, davon waren etwa 12.000 für Personen mit subsidiärem Schutzstatus.
Bereits in der Vergangenheit wurde unter Innenminister Seehofer der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt und 2018 anschließend auf ein monatliches Kontingent von 1000 Personen beschränkt. Die direkte Folge dieser Maßnahmen waren enorme Antragsstaus und Bearbeitungsdauern bei den zuständigen Behörden und dadurch jahrelange Wartezeiten und Trennungen von Familien. Was eine erneute Aussetzung dieser Familiennachzüge für die betroffenen Familien bedeutet und welchen psychischen Belastungen und Integrationserschwernissen die betroffenen Schutzberechtigten in Deutschland ausgesetzt sind, erwähnt die neue Bundesregierung nicht.
Auch die angekündigte weitgehende Aussetzung von humanitären Aufnahmeprogrammen stellt eine Missachtung der völkerrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik gegenüber besonders gefährdeten Personenkreisen dar. So sind Aufnahmeprogramme wie das UN-Resettlement die einzige Aufnahmemöglichkeit für besonders vulnerable Personen aus dem Kreis der Binnengeflüchteten ohne Integrationsperspektive im Aufnahmestaat oder eine Rückkehrperspektive in die Herkunftsländer. Über das Aufnahmeprogramm Afghanistan sollten insbesondere durch die Taliban gefährdete Personen aufgenommen werden – die völlige Einstellung jetzt, nachdem die angekündigten Aufnahmezahlen nicht annähernd eingehalten worden, überlässt die Betroffenen ihrem Schicksal.
Kontingente der Aufnahmeprogramme und Familienzusammenführung stellen nur einen minimalen Bruchteil der Einreisen nach Deutschland dar, sind aber in der Praxis für besonders vulnerable Personen die einzige legale Einreisemöglichkeit und Hoffnung auf ein sicheres Leben.
„Letztlich wird auf dem Rücken extrem marginalisierter und vulnerabler Menschen eine symbolische und populistische Politik der Migrationsbegrenzung betrieben. Als Beschränkung von eigenständiger Fluchtmigration sind solche Maßnahmen darüber hinaus sicherlich kontraproduktiv“, so Oppl weiter.
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Christian Oppl