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Drittstaatler:innen aus der Ukraine erhalten nur selten einen Aufenthalt nach § 24 AufenthG. Stattdessen müssen sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, ein Asylantrag stellen oder einen Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck beantragen. Welche Optionen Drittstaatler*innen zur Verfügung stehen und welche Hürden es gibt, berichtete an diesem Abend Luisa Dormeyer aus der Drittstaatsberatung vom Münchner Flüchtlingsrat.
Alle Fortbildungen sind für Ehrenamtliche und Fördermitglieder kostenlos. Die Fortbildung findet online statt. Der Link wird am Tag der Fortbildung verschickt.
Hier können Sie sich für die Fortbildung anmelden.