In dem Fall des von Abschiebung bedrohten nigerianischen Studenteten Uchenna U., der im März aus der Ukraine nach Deutschland flüchten musste, gibt es neue Entwicklungen: Der Anwalt des Betroffenen legte Beschwerde gegen die Haft ein und stellte einen Asylantrag für Uchenna. Das Landgericht Augsburg hob die Inhaftierung darauf hin auf und der Betroffene wurde am Freitag vormittag entlassen. Er muss nun in die zuständige Aufnahmeeinrichtung zur Durchführung des Asylverfahrens.
Wir fordern weiterhin einen Schutz nach §24 AufenthG für Uchenna U. und alle drittstaatsangehörigen Geflüchteten aus der Ukraine.