Am 17. Oktober 2022 hat die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressemitteilung des BMI und des AA nun endlich ihr bereits angekündigtes Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan veröffentlicht. Demnach sollen ab sofort 1000 Personen monatlich (Schutzbedürftige mit ihren Familien) im Bundesgebiet aufgenommen werden. Leider ist das Programm völlig intransparent und staatliche Verantwortung wird an zivilgesellschaftliche Organisationen ausgelagert.
Betroffene müssen sich bei einer der meldeberechtigten Stellen registrieren. Meldeberechtigte Stellen sind verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Akteure „mit besonders guten Kenntnissen zum aufzunehmenden Personenkreis.“ Diesen Stellen bleibt es selbst überlassen, ob sie ihre Teilnahme am Programm veröffentlichen und bewerben und so eine Überlastung der eigenen Strukturen riskieren oder nicht. Für diejenigen Personen, die keinen persönlichen Kontakt zu einer relevanten Organisation haben, bedeutet dies den Ausschluss vom Programm – auch wenn sie den Kriterien der Schutzbedürftigkeit entsprechen. Zudem sollen derzeit lediglich „Altfälle“ aufgenommen werden, solche also, deren Daten den meldeberechtigten Stellen bereits vorliegen.
Weiter richtet sich das Programm nur an „afghanische Staatsangehörige in Afghanistan“. Das bedeutet, Schutzsuchende, die sich bereits in Drittstaaten befinden, können sich ebenfalls nicht registrieren. Zur Registrierung gehört die Beantwortung von über 100 Fragen – aus den gegebenen Antworten entscheidet dann ein Algorithmus, wer eine Aufnahmezusage erteilt bekommt. Viele Menschen drohen dabei durchs Raster zu fallen. Pro Asyl spricht hier von einer Art „Schutzlotterie mit geringen Gewinnchancen für gefährdete Afghan:innen.“
Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage werden Fragen rund um das Programm beantwortet. Die Aufnahmeanordnung mit Details ist bisher noch nicht veröffentlicht.