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Pressemitteilung: „Diskriminierend, entmündigend, beschämend“ – erste Erfahrungen mit der Bezahlkarte in Bayern

Am 21.03.2024 wurde in vier Pilotkommunen in Bayern die Bezahlkarte eingeführt – Kritik kam bereits vorab von Betroffenen selbst sowie Sozialverbänden und Vereinen. Inzwischen gibt es erste Erfahrungen und die Befürchtungen bestätigen sich:

„Die Karte funktioniert nur in bestimmten Läden, es fehlt an Bargeld, einfache Online-Zahlungen sind nicht möglich, es gibt keine Möglichkeit zu überprüfen, wie viel Geld noch übrig ist. Wir fühlen uns gedemütigt und diskriminiert,“ so Khalil* aus Fürstenfeldbruck.

Bayern wollte mit der Einführung der Bezahlkarte in vier Pilotkommunen (Landkreise Fürstenfeldbruck, Günzburg, Traunstein, kreisfreie Stadt Straubing) „schneller und härter“ sein, so Markus Söder. Die Ausweitung der Karte auf alle weiteren Kommunen in Bayern soll noch im zweiten Quartal des Jahres folgen. Maximal 50€ monatlich können in bar abgehoben, Überweisungen nur an speziell freigegebene Stellen getätigt werden. Die Bezahlkarte soll als Abschreckungsinstrument dienen und Menschen davon abhalten, gezielt nach Deutschland zu kommen.

Dass die eingeführten Maßnahmen tatsächlich zu niedrigeren Ankunftszahlen führen, bezweifelt Elena Löber vom Münchner Flüchtlingsrat: „Der Diskurs um sogenannte Pull-Faktoren ist wissenschaftlich keineswegs belegt, wird politisch jedoch immer wieder herangezogen, um möglichst repressive Maßnahmen umsetzen zu können“. Die Einführung der Karte geht einher mit einer Ausdehnung des Leistungsbezugs nach dem Aslybewerberleistungsgesetzes. Bisher begrenzt auf 18 Monate, soll ein Bezug von Leistungen nach dem AsylBlG (und somit auch die Bezahlkarte) jetzt für 36 Monate möglich sein – erste Klagen dagegen laufen bereits.

Wie die Rückmeldungen von Geflüchteten an den Münchner Flüchtlingsrat zeigen, ergeben sich in der Praxis zahlreiche Probleme, angefangen beim Bäcker, der Kartenzahlung gar nicht oder erst ab 5€ aufwärts akzeptiert bis hin zur Anwält*in, die noch nicht freigegeben wurde für Überweisungen. Mit 50€ ist da nicht weit zu kommen. „Gerade die Problematik, die eigene Anwält*in nicht rechtzeitig bezahlen zu können, nimmt den Menschen die Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen“, so Elena Löber.

Die Bezahlkarte beraubt Menschen ihrer grundlegenden Freiheitsrechte und ist demokratisch höchst bedenklich.

*Name geändert

Date:

18. April 2024

munchner

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