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Pressemitteilung vom 29.03.2023: Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Kein Zutritt für Beratungsprojekte zu den AnkER-Zentren – Münchner Flüchtlingsrat ist alarmiert
Der Münchner Flüchtlingsrat ist besorgt, dass Landesregierungen auf Grundlage des Urteils die kürzlich im Bund beschlossene unabhängige Asylverfahrensberatung behindern können. Ein Zugang nur auf Anfrage, wie es das Gericht vorsieht, verkennt die Realität und führt in der Praxis zu massiver Entrechtung Geflüchteter.
Am gestrigen Dienstag, 28.03., hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Münchner Flüchtlingsrats auf regelmäßigen Zugang unseres Beratungsprojekts „Infobus für Flüchtlinge“ abgewiesen. Das Gericht sehe keine Gesetzesgrundlage, wonach unabhängige Beratung einen Anspruch auf Zugang zu Geflüchtetenunterkünften hat. Die Bewohner*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen sind in der Regel erst seit kurzem in Deutschland und kennen nicht die örtlichen Gegebenheiten und sprechen kein Deutsch. Deshalb möchte der Infobus eine aufsuchende, muttersprachliche Beratung in den Unterkünften anbieten, um insbesondere vulnerable Gruppen niedrigschwellig über ihre Rechte zu informieren. Bereits seit 2019 müssen einzelne Bewohner*innen ein Beratungsgespräch explizit anfragen, damit Mitarbeiter*innen Zutritt erhalten. Diese Regelung verunmöglicht ein etabliertes und niedrigschwelliges Informationsangebot und stellt für viele Personen eine enorme Hürde dar. Im Ergebnis führt sie dazu, dass die Beratung des Münchner Flüchtlingsrats auf Parkplätzen oder Straßen vor den Unterkünften angeboten werden muss.
„Unsere Praxiserfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine explizite Anfrage zu einzelnen Beratungsgesprächen praktisch kaum umsetzbar ist, die Regierung von Oberbayern oft nicht kooperiert und so viele Personen vom Angebot ausgeschlossen werden. Gerade die Isolation in den AnkER-Zentren erfordert, dass eine aufsuchende Beratung vor Ort angeboten wird.“ so Robin Esterer vom Münchner Flüchtlingsrat.
Besonders alarmierend ist die bundesweite Bedeutung des Urteils. Erst kürzlich hat die Bundesregierung in §12a AsylG eine unabhängige Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert und die entsprechende Förderung beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin aber kein Recht auf Zugang zu den Unterkünften zur Durchführung von Beratungssprechstunden.
„Diese Entscheidung eröffnet die Möglichkeit, dass besonders restriktive Landesregierungen wie Bayern die unabhängige Asylverfahrensberatung erschweren können, indem sie den Zutritt zu den Unterkünften untersagen.“ ist Robin Esterer vom Münchner Flüchtlingsrat besorgt. „Wenn das Gericht keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Unterkünften sieht, dann muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, um eine entsprechende Grundlage zu schaffen. AnkER-Zentren dürfen keine isolierten und rechtsfreien Orte bleiben. Hierfür werden wir weiterhin kämpfen.“
Pressekontakt:
Robin Esterer
info@mfr.ngo
Foto: Yaro Allisat
Foto: Yaro Allisat
Klage vor dem BVerwG: Gemeinsame PM mit ProAsyl und dem Sächsischen Flüchtlingsrat
Jahresbericht 2022
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