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Pressemitteilung: Geflüchtete als Erntehelfer*innen – für eine Arbeitserlaubnis ohne zeitliche Begrenzung

Der Münchner Flüchtlingsrat hat den Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Hinblick auf Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete als Erntehelfer*innen zur Kenntnis genommen und stellt sich zunächst die Frage, auf welche aktuellen Zahlen sich die Ministerin hinsichtlich der von ihr genannten, „anerkannte[n]Asylbewerber[*innen], die noch nicht über eine Arbeitserlaubnis verfügen“, bezieht. Vielmehr geht es uns konkret darum, inwiefern es sich um „anerkannte Asylbewerber[*innen]“ ohne Arbeitserlaubnis handeln kann, wenn mit einer Anerkennung in der Regel eine Arbeitserlaubnis einhergeht. Eine Beschränkung auf anerkannte Asylbewerber*innen „aus sicheren Herkunftsländern“, also Länder mit sehr geringer Anerkennungsquote, führt faktisch dazu, dass diese Personengruppe verschwindend gering bis nicht vorhanden ist. Wir kritisieren nachdrücklich den Vorschlag, die Arbeitsverbote lediglich „zeitlich befristet“ aufzuheben. Die zur Unterstützung der deutschen Landwirtschaft erteilten Arbeitserlaubnisse dürfen nicht nur kurzfristig und als Mittel zum Zweck fungieren, um dann – wenn nicht mehr gebraucht – die Menschen unter anderem in Kriegsgebiete, Hunger, Not und Elend abzuschieben. Sophie Koch Feoranzo vom Münchner Flüchtlingsrat kritisiert: „Es kann nicht sein, dass von den Geflüchteten erwartet wird, die strukturellen Probleme Deutschlands zu bewältigen und den Erhalt des deutschen Status Quo sicherzustellen, ohne ihnen ein Mindestmaß an Respekt und Sicherheit in Aussicht zu stellen.“ Gleichzeitig belegt unter anderem die Notwendigkeit der Aufhebung von Arbeitsverboten die bestehenden Missstände in der aktuell restriktiven Asyl- und Migrationspolitik. Wir sehen in einer Arbeitserlaubnis für alle Geflüchtete eine mögliche Chance, diesen Missständen zu begegnen. Unserem Grundverständnis nach muss bei der Umsetzung eines solchen Vorschlags das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, gelten. Daher steht es den Geflüchteten selbst zu, ob sie als Erntehelfer*innen aushelfen möchten oder eben nicht. Weiterführend darf die eingeforderte Solidarität von Geflüchteten als besonders vulnerable Gruppe nicht lediglich für eigene Vorteile missbraucht werden, sondern muss mit einer nachhaltigen Kurskorrektur der Flüchtlingspolitik verbunden sein. So fordert Adam Yamani vom Münchner Flüchtlingsrat: „Das Arbeitsverbot muss grundlegend aufgehoben werden und die Regierung muss eine darüberhinausgehende Aufenthaltssicherung gewährleisten.“ Der Münchner Flüchtlingsrat fordert deshalb die generelle Abschaffung des Arbeitsverbots für alle Schutzsuchenden und begrüßt eine sofortige Anerkennung der Geflüchteten als Bestandteil der Gesellschaft. Genauso wie der Bayerische Flüchtlingsrat und weiteren Unterstützer*innen werden wir die weiteren Schritte seitens der Bundesregierung kritisch begleiten. Für Rückfragen steht Ihnen Julian Rapp vom Münchner Flüchtlingsrat telefonisch unter +4915155713769 oder per E-Mail infobus-ing@muenchner-fluechtlingsrat.de zur Verfügung.   Hier die Pressemitteilung als PDF

Date:

27. März 2020

team

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