Der Münchner Flüchtlingsrat hat den Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner im Hinblick auf Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete als Erntehelfer*innen zur
Kenntnis genommen und stellt sich zunächst die Frage, auf welche aktuellen Zahlen sich die
Ministerin hinsichtlich der von ihr genannten, „anerkannte[n]Asylbewerber[*innen], die noch
nicht über eine Arbeitserlaubnis verfügen“, bezieht. Vielmehr geht es uns konkret darum,
inwiefern es sich um „anerkannte Asylbewerber[*innen]“ ohne Arbeitserlaubnis handeln kann,
wenn mit einer Anerkennung in der Regel eine Arbeitserlaubnis einhergeht. Eine Beschränkung
auf anerkannte Asylbewerber*innen „aus sicheren Herkunftsländern“, also Länder mit sehr
geringer Anerkennungsquote, führt faktisch dazu, dass diese Personengruppe verschwindend
gering bis nicht vorhanden ist.
Wir kritisieren nachdrücklich den Vorschlag, die Arbeitsverbote lediglich „zeitlich befristet“
aufzuheben. Die zur Unterstützung der deutschen Landwirtschaft erteilten Arbeitserlaubnisse
dürfen nicht nur kurzfristig und als Mittel zum Zweck fungieren, um dann – wenn nicht mehr
gebraucht – die Menschen unter anderem in Kriegsgebiete, Hunger, Not und Elend
abzuschieben. Sophie Koch Feoranzo vom Münchner Flüchtlingsrat kritisiert: „Es kann nicht
sein, dass von den Geflüchteten erwartet wird, die strukturellen Probleme Deutschlands zu
bewältigen und den Erhalt des deutschen Status Quo sicherzustellen, ohne ihnen ein
Mindestmaß an Respekt und Sicherheit in Aussicht zu stellen.“
Gleichzeitig belegt unter anderem die Notwendigkeit der Aufhebung von Arbeitsverboten die
bestehenden Missstände in der aktuell restriktiven Asyl- und Migrationspolitik. Wir sehen in
einer Arbeitserlaubnis für alle Geflüchtete eine mögliche Chance, diesen Missständen zu
begegnen. Unserem Grundverständnis nach muss bei der Umsetzung eines solchen Vorschlags
das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem
Aufenthaltstitel, gelten. Daher steht es den Geflüchteten selbst zu, ob sie als Erntehelfer*innen
aushelfen möchten oder eben nicht. Weiterführend darf die eingeforderte Solidarität von
Geflüchteten als besonders vulnerable Gruppe nicht lediglich für eigene Vorteile missbraucht
werden, sondern muss mit einer nachhaltigen Kurskorrektur der Flüchtlingspolitik verbunden
sein. So fordert Adam Yamani vom Münchner Flüchtlingsrat: „Das Arbeitsverbot muss
grundlegend aufgehoben werden und die Regierung muss eine darüberhinausgehende
Aufenthaltssicherung gewährleisten.“
Der Münchner Flüchtlingsrat fordert deshalb die generelle Abschaffung des Arbeitsverbots für
alle Schutzsuchenden und begrüßt eine sofortige Anerkennung der Geflüchteten als Bestandteil
der Gesellschaft. Genauso wie der Bayerische Flüchtlingsrat und weiteren Unterstützer*innen
werden wir die weiteren Schritte seitens der Bundesregierung kritisch begleiten.
Für Rückfragen steht Ihnen Julian Rapp vom Münchner Flüchtlingsrat telefonisch unter
+4915155713769 oder per E-Mail infobus-ing@muenchner-fluechtlingsrat.de zur Verfügung.
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