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Pressemittteilung – Keine weitere Absenkung der Sozialstandards für Geflüchtete – Münchner Flüchtlingsrat positioniert sich gegen Bezahlkarte und Verlängerung des Minimalleistungsbezugs über AsylbLG

Das Bayerische Kabinett hat gestern beschlossen eine Bezahlkarte für Asylbewerber*innen einzuführen und diese bereits ab nächstem Frühjahr in der Praxis anzuwenden. Damit greift die bayerische Landesregierung den beim Bund-Länder-Gipfel vergangene Woche beschlossenen Einführungen für Mindeststandards für eine solche Geldkarte sogar noch vorweg und will sich einmal mehr als asylpolitische Hardlinerin profilieren. Durch die Bezahlkarte sollen Asylbewerber*innen daran gehindert werden, Überweisungen zu tätigen oder online einzukaufen. Ebenfalls plant die Regierung, die Gültigkeit der Karte regional zu begrenzen und bestimmte Geschäfte zu sperren. Asylsuchende werden somit nicht nur in ihrer Bewegungsfreiheit, sondern werden diskriminiert und entmündigt. Ein solch umfassender Eingriff in die Grundrechte schutzsuchender Menschen ist durch keine asylpolitische Erwägung zu rechtfertigen. Durch die Einführung der Karte erhofft sich die bayerische Landesregierung einen Abschreckungseffekt und die Senkung der Ankunftszahlen. Das war auch das erklärte Hauptziel der Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels, wie etwa die Verlängerung der Anwendung der verfassungsrechtlich hoch umstrittenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von bisher maximal 18 Monate auf 36 Monate. Trotz erheblicher Kritik, etwa von Wohlfahrtsverbänden, müssen Personen im Asylverfahren oder in der Duldung, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, damit in Zukunft noch deutlich länger am Rande des physischen Existenzminimums leben. Das bedeutet auch, dass die betroffenen Menschen drei Jahre lang von der regulären Gesundheitsversorgung ausgeschlossen sind. „Die populistische Debatte um Senkung der Sozialleistungen für Geflüchtete geht völlig an der Realität vorbei“, sagt Christian Oppl vom Münchner Flüchtlingsrat. „Herausforderungen bei der Aufnahme von Geflüchteten dürfen nicht zu einer Abschaffung von deren sozialen Grundrechten führen. Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss für alle gesichert sein. Die Einführung der Bezahlkarte und die Verlängerung des Bezugs der AsylbLG-Leistungen sind unmenschliche Abschreckungsinstrumente und verfassungswidrig“, so Oppl weiter. Der Münchner Flüchtlingsrat lehnt die fortschreitende soziale Entrechtung von Asylbewerber*innen entschieden ab. Integration und gesellschaftliche Teilhabe werden somit verunmöglicht und die prekären Lebensrealitäten von Asylsuchenden weiter verschärft. In der Debatte wird völlig ignoriert, dass ein Großteil der hier ankommenden Personen Anrecht auf einen Schutzstatus hat und vor Krieg, Verfolgung und menschenunwürdigen Zuständen flieht. Für die vorgebrachten sogenannten „Pull-Faktoren“ gibt es hingegen keinerlei wissenschaftliche Nachweise, die Theorie gilt in der Migrationsforschung als veraltet. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir auch, dass der überwiegende Teil der hier ankommenden Menschen so schnell wie möglich arbeiten möchte. Der schnelle Zugang zu Sprachkursen und die Abschaffung von Arbeitsverboten sind hier die richtigen Maßnahmen – weitere Verschärfungen in der Asylpolitik und insbesondere bayerische Alleingänge lösen keine Probleme. Im Gegenteil, die Einführung bringt einen immensen Verwaltungsaufwand und erheblich erhöhte Kosten mit sich.   Für Rückfragen und Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an: Christian Oppl (Fachstelle Asyl – Münchner Flüchtlingsrat) info@muenchner-fluechtlingsrat.de

Date:

November 15, 2023

team

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