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Das neue Chancenaufenthaltsrecht ist seit 01.01.2023 in Kraft, aber längst nicht alle geduldeten Personen können davon profitieren. Weiterhin gibt es seit Jahresanfang auch Veränderungen bei den Integrationsaufenthalten. Rechtsanwältin Antonella Giamattei gibt in dieser Fortbildung einen Überblick zu den Voraussetzungen und zur Erteilungspraxis des Chancenaufenthalts nach §104c sowie Änderungen und dem Übergang in die Integrationsaufenthalte nach § 25a/b AufenthG.
Alle Fortbildungen sind für Ehrenamtliche und Fördermitglieder kostenlos. Die Fortbildung findet online statt. Der Link wird am Tag der Veranstaltung verschickt.
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