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Ein großer Anteil der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ist vom sog. Dublin-Verfahren betroffen. Dies bedeutet, dass nach Dublin-III-Verordnung ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist und Deutschland den Asylantrag als „unzulässig“ ablehnt. In der Fortbildung werden von Nicolas Chevreux, Asylverfahrensberater bei der Awo Berlin-Mitte, Grundlagen und häufige Fragestellungen zum Dublin-Verfahren besprochen.
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