Aufgrund der derzeit völlig unübersichtlichen Lage in Afghanistan ist es sehr schwierig, aktuelle und verifizierte Informationen zur Evakuierung von gefährdeten Personen, Personen mit deutschen Aufenthaltstiteln, Angehörige von deutschen Staatsbürger*innen, Ortskräften, etc. zu erhalten. Wir haben keinen direkten Kontakt zum Auswärtigen Amt oder deutschen konsularischen Vertretungen oder Einfluss auf Evakuierungs- und Ausreisemöglichkeiten.
Wer kann noch bei der Ausreise unterstützt werden?
Im Moment können leider nur noch deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte deutscher Behörden seit 2013 und von der Bundesregierung identifizierte Afghan*innen unterstützt werden, die bis zum 26.08. eine Ausreisezusage erhalten haben.
Ausreise aus Afghanistan
Im Moment werden Gespräche über einen Weiterbetrieb des Flughafens Kabul geführt, sodass weitere Evakuierungen möglich werden. Außerdem finden Gespräche mit Nachbarländern statt, damit eine sichere Einreise zu einer deutschen Botschaft gewährleistet werden kann. Falls es hierzu etwas Neues gibt, finden Sie das hier.
Wie risikoreich eine Ausreise auf dem Landweg ist, muss immer individuell von den Betroffenen abgeschätzt werden.
Informationen für unterschiedliche Gefährdete Gruppen
Deutsche Staatsbürger*innen in Afghanistan
Deutschen, die sich noch in Afghanistan befinden, wird geraten sich sowohl in der Krisenvorsorgeliste Elefand als auch hier zu registrieren. Dies ist besonders wichtig, da hierüber die Hauptkommunikation des auswärtigen Amtes stattfindet. Deutsche Staatsangehörige werden aktiv informiert, sobald sich Möglichkeiten zur Evakuierung ergeben. Falls Sie es schaffen sollten Nachbarländer zu erreichen, können Sie bei den dortigen deutschen Botschaften Unterstützung erhalten.
Außerdem gibt es Möglichkeiten das auswärtige Amt zu kontaktieren. Das Kontaktformular finden Sie hier.
Ortskräfte mit Pass und Visum
Falls Sie einen Pass und ein Visum besitzen und in ein Nachbarland ausreisen möchten, teilen Sie das bitte vorher ihrem Arbeitgeber mit.
Hierfür gibt es verschiedene E-Mails je nach Arbeitgeber:
Auswärtiges Amt: okv@kabu.auswaertiges-amt.de
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit: okv@bmz.bund.de
GIZ: okv-afghanistan@giz.de (personenbezogene Ausreiseanfragen)
afghanistan-info@giz.de (allgemeine Anfragen)
Die deutschen Auslandsvertretungen im Nachbarland unterstützen dann bei der Weiterreise nach Deutschland. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans sind in Kürze auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der deutschen Botschaft Kabul und entsprechenden Auslandsvertretungen zu finden.
Ortskräfte mit Pass und Aufnahmezusage, aber ohne Visum
Wenn Sie noch kein Visum erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung. Hierfür gibt es verschiedene E-Mail-Adressen, diese lauten:
Auswärtiges Amt: okv@kabu.auswaertiges-amt.de
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit: okv@bmz.bund.de
GIZ: okv-afghanistan@giz.de (personenbezogene Ausreiseanfragen)
afghanistan-info@giz.de (allgemeine Anfragen)
Sobald Sie ein Visum haben, können Ihnen die deutschen Botschaften in den Nachbarländern schnell und unkompliziert Einreisedokumente für Deutschland ausstellen. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner.
Ortskräfte ohne Aufnahmezusage
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, über Ihren vormaligen Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige sowie einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren zu stellen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Ansprechpartner hierfür ist der frühere Arbeitgeber.
Hierfür gibt es verschiedene E-Mail-Adressen, diese lauten:
Auswärtiges Amt: okv@kabu.auswaertiges-amt.de
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit: okv@bmz.bund.de
GIZ: okv-afghanistan@giz.de (personenbezogene Ausreiseanfragen)
afghanistan-info@giz.de (allgemeine Anfragen)
Nach Prüfung dieses Antrags und Erteilung einer Aufnahmezusage, können Ihnen die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Besonders gefährdete Afghan*innen
Wenn Sie bereits vor dem 26.08 eine Zusage des auswärtigen Amtes zur Evakuierung hatten, bekommen Sie die Möglichkeit über die Nachbarstaaten auszureisen. Das Auswärtige Amt wird sie aktiv kontaktieren und informieren, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Ist dies der Fall, können Ihnen die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Afghan*innen in Afghanistan mit laufenden Anträgen auf Familiennachzug gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland (z.B. Studium)
Sie können sich an die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten wenden, unsere Auslandsvertretungen werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den deutschen Innenbehörden bei der Bearbeitung der Anträge und der Ausreise nach Deutschland unterstützen,
Aktuelle Lage in Afghanistan
Aktuelle Infos zur Lage in Afghanistan gibt es beispielsweise auch auf dem Blog von Thomas Ruttig: https://thruttig.wordpress.com/
Ausreise in andere Staaten
Für manche afghanische Staatsbürger*innen besteht die Möglichkeit in anderen Staaten einzureisen, da sie für diese Staaten gearbeitet haben oder Familienangehörige dort haben. Auch kann es sein, dass andere Staaten generell vereinfachte Visabedingungen anbieten. Wir empfehlen hier, sich vor Ort zu erkundigen, inwiefern eine Ausreise in einen anderen Staat möglich ist.
Generelle Informationen zur Ausreise in andere Staaten
Informationen zu Evakuierungs- und Ausreisemöglichkeiten in andere Staaten gibt es auf folgender Seite unter dem Link Leaving Afghanistan. Dort sind Informationen zu folgenden Ländern gelistet: Kanada, USA, Großbritannien, Deutschland, Niederlande, Dänemark, Belgien, Schweden, Tschechien, Spanien, Italien, Schweiz, Türkei, Indien, Pakistan, Iran, Usbekistan, Tajikistan, Kasachstan, China, Neuseeland, Vereinigte Arabische Emirate und Israel. Wir können über die Richtigkeit dieser Daten keine Auskunft geben.
Informationen der UNHCR zu den Ausfnahmeprogrammen der jeweiligen Länder hier
Informationen zum Familiennachzug in verschiedenen Ländern finden Sie hier.
Frankreich
Die Menschenrechtsorganisation Watizat aus Frankreich hat auf ihrer Facebookseite laufend aktualisierte Informationen zu einer Ausreise von Afghanistan nach Frankreich.
Großbritannien
Die britische Regierung hat Telefonnummern und E-Mailadressen für Menschen, die sich in Afghanistan befinden, zur Verfügung gestellt (Stand 21.8.21). Das Angebot richtet sich an Personen mit britischer Staatsangehörigkeit, Personen, die für britische Behörden und Organisationen gearbeitet haben sowie bedrohte Personen ohne britische Staatsbürgerschaft.
Kontaktmöglichkeiten im Überblick | Aufnahmeprogramm der britischen Regierung
USA und Kanada
Die kanadische Regierung hat Informationen zu einer Ausreise nach Kananada auf ihrer Website zur Verfügung gestellt.
Auf der nichtoffiziellen Website Visa for Afghans werden Informationen gesammelt, wie Visumsverfahren für USA, Kanada und zum Teil auch Deutschland durchlaufen werden können.
Weitere Informationen:
Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrats
Informationen des Niedersächsischen Flüchtlingsrats auch auf Dari und Farsi
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Deutsch
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Dari
Informationen für neu eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan: Pashtu
Spenden:
Die Luftbrücke Kabul stellt Charterflieger um Afghanistan zu evakuieren.
Der afghanische Frauenverein sowie Ärzte ohne Grenzen – Hilfen in Afghanistan rufen derzeit zu Spenden auf.
Die Website Afghanistanrelief.carrd.co hat einige Spendenmöglichkeiten von vorwiegend privaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen gelistet. Über die jeweilige Arbeit vor Ort und Weitergabe der eingenommenen Gelder können wir keine Auskunft geben. Weiter sind auf dieser Seite Petitionen sowie Formbriefe zum Anschreiben von Politiker:innen gesammelt.
Betterplace sammelt spenden für mehrere Organisationen in Afghanistan.
Der Münchner Flüchtlingsrat sammelt Spenden zur Unterstützung afghanischer Ortskräfte in Deutschland.
Politische Forderungen:
Das Verhalten der deutschen Behörden ist beschämend, die Evakuierung hätte bereits vor Wochen gestartet werden müssen.
Wir möchten an dieser Stelle auch auf die Forderungen des Bayerischen Flüchtlingsrates (https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/offener-brief/) verweisen und uns diesen anschließen:
Evakuierung von besonders bedrohten Menschen mit Bezug zu Bayern
Derzeit befinden sich auch in Bayern lebende Afghan:innen mit deutschen Aufenthaltstiteln in Afghanistan. Darüber hinaus haben viele Afghan:innen aus Bayern Familie, Verwandte und Freund:innen in Afghanistan, die dringend ausreisen möchten oder müssen. Auch aus Bayern abgeschobene Afghanen haben sich gemeldet und um Schutz gebeten. Wir fordern, dass das Bayerische Innenministerium sich für eine schnelle Evakuierung einsetzt und niedrigschwellige Strukturen zur Aufnahme schafft.
Für ein Bayerisches Landesaufnahmeprogramm
Bayern kann mit einem Landesaufnahmeprogramm ein Zeichen der Solidarität setzen und die praktische Bereitschaft zeigen den Menschen konkret zu helfen und ein neues Zuhause zu bieten. Neben den Ortskräften, Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen oder Politiker:innen sind viele weitere Personen, die sich nicht dem Regime der Taliban unterwerfen wollen oder können, gefährdet. Dazu gehören unter anderem LGBTIQ*, Abgeschobene (die dem Vorwurf der „Verwestlichung“ ausgesetzt sind und häufig fehlende Schutzstrukturen wie familiäre Netzwerke haben), Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Personen, die auf das Visum für den Familiennachzug warten. Es braucht sichere und legale Wege, damit diese Menschen Afghanistan verlassen können.
Vereinfachte Einreise zum Familiennachzug und zur Arbeits-/Ausbildungsaufnahme
Der Familiennachzug zu in Bayern lebenden Afghan:innen wie auch die Einreise mit einem Visa zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme muss dringend erleichtert werden. Alleine um einen Termin in den Botschaften in Islamabad oder Neu-Delhi zu erhalten, mussten viele mehr als ein Jahr warten. Personen die sich in laufenden Visaverfahren befinden oder eines aufnehmen wollen, muss schnell und unbürokratisch die Möglichkeit gegeben werden. Dazu gehört auch, dass die zuständigen Ausländerbehörden bestehende Einreisesperren entfristen und auf Voraussetzungen wie Deutschkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung und Wohnraum verzichten oder zunächst zurückstellen. Möglichkeiten die Familie nachzuholen, ist auf die sog. Kernfamilie beschränkt. In Bayern lebende Afghan:innen müssen ihre komplette Familie, jenseits von Beschränkungen auf Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, zu sich holen können.
Sichere Bleibeperspektive für hier lebende Afghan*innen eröffnen, Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse erteilen!
In der Vergangenheit unterlagen viele Afghanen einem Arbeits- und Ausbildungsverbot, da die bayerischen Ausländerbehörden an der Aufenthaltsbeendigung festhielten. Abschiebungen sind aktuell nicht mehr möglich und auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Afghan:innen, die sich mit einer Duldung in Bayern aufhalten ist sofort der uneingeschränkte Zugang zu einer Ausbildung und zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Integrationsangebote müssen ausgeweitet und zugänglich gemacht werden. Neben dem Arbeitsmarktzugang brauchen die Menschen eine sichere Aufenthaltsperspektive, denkbar ist die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 25a, 25b oder 25 Abs. 5 AufenthG bzw. langfristigen Duldungen wie Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen.